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Pflegenotruf

Unsere Patienten haben für Notfälle die Möglichkeit, uns telefonisch jeden Tag 24 Stunden über unsere Pflegenotruf-Nummer 08291 9781 zu erreichen. Wir werden mit Ihnen klären, ob pflegerische oder anderweitige Hilfe erforderlich ist und diese nötigenfalls veranlassen.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist besonders alleinstehenden, wenig mobilen, schwindel- und sturzgefährdeten Personen dringend zu empfehlen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, z. B. im Falle eines Sturzes, von dem sie sich nicht mehr selbst erheben und telefonieren können, liegend per Knopfdruck von einem Sender am Körper Hilfe über eine Hausnotrufzentrale anzufordern.
Die Hausnotrufzentrale hat für solche Fälle Rufnummern von hilfsbereiten Personen, z. B. eigene Kinder, Geschwister, Verwandte, Nachbarn, Bekannte oder der Sozialstation, die bei Aktivierung des Notrufes benannt werden, gespeichert. Diese Personen werden telefonisch der Reihe nach verständigt. Wenn die erste Person nicht erreichbar ist, wird die nächste verständigt usw., um schnellstens für Hilfe sorgen zu können.
Sind bei Aktivierung des Hausnotrufes keine Privatpersonen als Ansprechpartner verfügbar, so kann auch unsere Sozialstation sofort verständigt werden. Wir sind jeden Tag während des ganzen Jahres 24 Stunden erreichbar und werden den Notrufenden je nach Lage besuchen und erforderlichenfalls weitere Hilfe anfordern, z. B. Notarzt, Polizei, Feuerwehr. In diesem Falle sollte uns bei Vertragsabschluss ein Wohnungsschlüssel zur Aufbewahrung übergeben werden, damit jederzeit ein Zugang zur Wohnung sichergestellt ist.


Einmalige Kosten für die Installation eines Hausnotrufes, derzeit 49,00 €
Monatliche Kosten einschließlich Schlüsselaufbewahrung, derzeit 35,00 €

Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne Frau Mayer aus der Geschäftsstelle oder Frau Wagenseil im Rahmen eines Beratungsbesuches.

Beratungen in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI

Pflegepersonen haben einen Anspruch, in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen von einer Pflegefachkraft individuell beraten und angeleitet zu werden, damit die Pflege in ausreichenden Umfang zum Wohle des Pflegebedürftigen erfolgt. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne und fordern für Sie auch den erforderlichen Berechtigungsschein bei der Pflegekasse an.

Wohnraumberatung

Wenn die Wohnung des Pflegebedürftigen für die Pflege angepasst werden muss, beraten wir sie gerne über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Form von notwendigen Um- oder Einbauten. Die Pflegekassen gewähren hierzu einen einkommensabhängigen Zuschuss bis zu 2.557,00 €, der allerdings eine Eigenbeteiligung voraussetzt.

Verleih von Pflegehilfsmitteln

z. B. Rollstuhl, Nachtstuhl

Kooperation mit einem leistungsfähigen Sanitätshaus

Dadurch wird sichergestellt, dass in dringenden Fällen das verordnete Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Sondennahrung am Tag nach Ausstellen der Verordnung an den Patienten ausgeliefert wird. Sie brauchen uns nur die Verordnung vorzulegen. Alles weitere erledigen wir kostenlos für Sie.

 

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